Malerlohn abrechnen
Baulohn Software
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Baulohn Software für Gartenbau und Landschaftsbau Baulohn   Software   /   Baulohnprogramm   für   Bauunternehmen,   Baulohnsoftware   für   das   Baugewerbe,   Malerlohn,   GaLa   Lohn,   Lohnabrechnungsprogramm   das Baulohnprogramm ist branchenübergreifend und auch für Steuerberater und Buchführungsservice geeignet QUICK-Lohn® - das moderne Lohnprogramm den Garten- & Landschaftsbau      Offizielle Beitragssatzdatei der ITSG GmbH Zertifiziert bei Soka-BAU für die Datenübermittlung an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (Bauunternehmen, Baubetriebe, Dachdecker, Maler, ...) Zulassung der Malerkasse (uk-zvk) GDPdU-Schnittstelle mandantenfähig / Verwaltung von mehreren Firmen Baulohnprogramm ab 399,- Euro als Komplettpreis incl. aller Softwareupdates für 2018 Baulohn                (mit SOKA-Bau) Gerüstbau Malerlohn                (mit  Urlaubskasse ZVK) Dachdeckerlohn      (mit  Lohnausgleichskasse LAK) GALA-Baulohn        (Winterbauumlage und Saisonumlage) Normallohn Mit Quick-Lohn können Sie alle gängigen Branchen abrechnen. Die Anzahl der Mandanten ist nicht begrenzt. Sie können eine Version nur für allgemeine Branchen erwerben (preislich günstiger) oder für die Abrechnung auch inklusive der Baubranchen. Selbstverständlich erhalten Sie nur eine Lizenz für die Abrechnung aller Branchen incl. Baulohnabrechnungen. Sie haben Fragen oder wünschen Informationen zu unserem Produkt bzw. eine kostenlose Testversion. Telefon: 05121 - 2 76 14 mail: info@lohnsoftware24.de         

Lohnsoftware für Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Mit Quick-Lohn rechnen Sie sicher und schnell ab. Alle tariflichen Regelungen für Ihre Gartenbaufirma sind weitgehend automatisiert im Programm enthalten: Die Umlage für die EWGaLa wird automatisch errechnet und die entsprechenden Anträge gedruckt. Die Anträge an die Arbeitsagentur für Mehraufwands- und Zuschuss-Wintergeld sowie Saison-Kurzarbeitergeld werden automatisch gedruckt. Führung eines Stunden- oder Geldkontos bei flexibler Arbeitszeit nach verschiedenen Arbeitszeitmodellen ist möglich. Die   elektronischen   Meldungen   an   das   Finanzamt   und   die   Krankenkassen   werden   auf   Knopfdruck   direkt   aus   dem   Programm   versendet   -   einfacher   geht es nicht. Das bietet Ihnen Quick-Lohn Baulohnsoftware für Gartenbaubetriebe und Landschaftsbaubetriebe:         Überzeugende Leistung         Maßgeschneiderte Lösung         Einfache Bedienung         Zielgenaue Hilfestellung         Einfaches Meldeverfahren         Preiswertes Produkt         Überzeugende Leistung         mandantenfähig Die   Baulohn   Software   für   Steuerberater,   Büroservice,   Buchführungsbüros   und   Kontierbüros   leistet   alles,   was   ein   Baulohnprogramm   und   Lohnprogramm   leisten muss     (Journale,     Lohnkonten,     Buchhaltungsliste,     Datenübermittlung,     Berufsgenossenschaftslisten,     GDPdU-Schnittstelle     ...)     und     noch     einiges     mehr (Arbeitszeitkonten nach verschiedenen Modellen, Abrechnung von Kurzarbeit, berufsständische Altersvorsorge, Netto- zu Bruttolohn-Hochrechnung ...). Bau-,    Dachdecker-    und    GaLaBau-Betriebe    werden    von    dieser    Regelung    nicht    erfasst.    Sie    finden    die    Informationen    für    diese    Gewerke    links    unter    der entsprechenden Branche. Preiswertes Produkt Quick-Lohn    leistet    alles,    was    ein    Lohnprogramm    (Galalohn)    im    Garten-    &    Landschaftsbau    leisten    muss    (Journale,    Lohnkonten,    Buchhaltungsliste, Datenübermittlung,    Berufsgenossenschaftslisten,    GDPdU-Schnittstelle    ...)    und    noch    einiges    mehr.    Die    speziellen    Regelungen    für    das    Malergewerbe (Urlaubsabrechnung, Aufkleber für Lohnnachweishefte) werden unterstützt. Quick-Lohn ist zugelassen für die Datenübermittlung an die Urlaubskasse. Maßgeschneiderte Lösung für Gartenbau / Landschaftsbau Über   verschiedene   Einstellmöglichkeiten   lässt   sich   Quick-Lohn   bequem   an   Ihre   betrieblichen   Erfordernisse   anpassen.   Wenn   die   monatlichen   Stunden   wie empfohlen   kalendertäglich   erfasst   werden,   erfolgt   der   Ablauf   von   der   Stundenerfassung   über   die   Fehlzeitenermittlung   bis   der   Generierung   von   SV-Meldungen automatisiert. Arbeitszeitkonten können Sie nach verschiedenen Varianten führen. Einfache Bedienung der Gala-Lohn Software Besonderen   Wert   legen   wir   auf   einfache   Bedienvorgänge,   so   dass   auch   Menschen   ohne   spezielle   Lohnkenntnisse   ihre   Abrechnungen   unkompliziert,   schnell und einfach durchführen können. Zielgenaue Hilfestellung Quick-Lohn   enthält   einen   umfangreichen   Bereich   "Häufige   Fragen",   der   überall   im   Programm   aufgerufen   werden   kann.   Hier   finden   Sie   zielgenau   Hilfe   und wertvolle   Tipps   bei   vielen   fachlichen   Fragen   und   können   Ihre   Kenntnisse   in   der   Lohnbuchhaltung   ausbauen.   Falls   Sie   keine   Antwort   auf   Ihr   Problem   finden sollten, hilft Ihnen unsere kompetente telefonische Hotline gerne weiter. Einfaches Meldeverfahren Quick-Lohn    stellt    die    Daten    für    die    elektronische    Übertragung    an    die    Urlaubskasse    bereit.    Das    elektronische    Meldeverfahren    an    Krankenkassen    und Finanzbehörden    wird    dank    des    Quick-Lohn    Meldecenters    schnell    und    einfach    direkt    aus    dem    Programm    heraus    erledigt.    Bei    einer    Störung    Ihrer Internetverbindung   können   die   Daten   auf   einen   Datenträger   kopiert   und   von   jedem   beliebigen   PC   über   unsere   Internetseite   verschickt   werden.   So   können   Sie auch senden, wenn Sie aus Sicherheitsgründen auf Ihrem Arbeits-PC auf einen Internetanschluss verzichten. Ausführliche Informationen finden Sie hier. Schnittstellen zu diversen Handwerkersoftware: Quicklohn®   bietet   für   folgende   Hersteller   von   Buchhaltungsprogrammen   Schnittstellen   an:   Eurofibu/Syska,   Profin,   Simba,   Lexware,   Agenda,   DATAC,   GDI, MMS, Datev. Handwerkerprogramme: C.A.T.S, Büro 2000, HAPAK, Handicraft, KWP 2000, System 2000, Winworker. Preiswertes Produkt Der   einmalige   Anschaffungspreis   für   Quick-Lohn   ist   nach   der   Anzahl   der   abzurechnenden   Mitarbeiter   gestaffelt.   Er   beginnt   bei   399,00   €   zzgl.   MwSt.   -   Version bis zu 10 Mitarbeiter.

Lohnprogramm für den Garten- & Landschaftsbau (GalaBau)

Quicklohn   -   von   der   SOKA-Bau   getestet dund zertifiziert. SOKA-Bau,   die   Dachmarke   der   Urlaubs- und            Lohnausgleichskasse            der Bauwirtschaft                   und                   der Zusatzversorgungskasse                       des Baugewerbes AG
Quicklohn - von der Malerkasse zertifiziert. Die Malerkasse ist die gemeinsame Bezeichnung für die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- Lackiererhandwerk e.V. und die Zusatzversorgungskasse des Maler- Lackiererhandwerks VVaG
Quicklohn - von der ITSG GmbH zertifiziert. Die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) im Auftrag des GKV- Spitzenverbandes festgelegt bzw. durchgeführt.
Preisliste Die Preise für Quick-Lohn hängt von der größten abzurechnenden Mitarbeiterzahl eines Monats pro Firma sowie Ihrer Branche ab. Preise für Baulohnsoftware / Baulohnprogramm / Baulohn Abrechnung Quick- Lohn ® - Baulohn B,M,D,F* bis 10 Mitarbeitern / Mandant / Firma Euro 399,-                                          Quick- Lohn ® - Baulohn B,M,D,F* bis 20 Mitarbeitern / Mandant / Firma Euro 499,- Quick- Lohn ® - Baulohn B,M,D,F* bis 50 Mitarbeitern / Mandant / Firma Euro 690,- Quick- Lohn ® - Baulohn B,M,D,F* bis 100 Mitarbeitern / Mandant / Firma Euro 990,- Quick- Lohn ® - Baulohn B,M,D,F* bis 200 Mitarbeitern / Mandant / Firma Euro 1.490,- *B,M,D,F   =   Branchen:   Bauhauptgewerbe,   Maler,   Dachdecker,   Fliesenleger.   Alle   Preise   zzgl.   MwSt   und   Versandkosten.   Da   die   Baulohn   Software   mandantenfähig ist, können Sie mehrere Firmen abrechnen. Alle Angaben ohne Gewähr.